Neue Meldefristen in Spanien: Besteuerung in Echtzeit rückt in greifbare Nähe

Das neue spanische Umsatzsteuergesetz lässt die Besteuerung in Echtzeit in greifbare Nähe rücken. Seit dem 1. Juli 2017 gelten im Rahmen des Suministro Inmediato de Información del IVA (SII) neue Meldefristen, die Steuerzahler verpflichten, Rechnungsdaten für bestimmte Transaktionen innerhalb von vier Tagen im XML-Format einzureichen. Während mehrere EWG-Länder die Anforderungen gemäß des Standard Audit File for Tax (SAF-T) für die elektronische Umsatzsteuermeldung auf periodischer Basis eingeführt haben, ist Spanien das erste Land, das diese Art von Informationen in nahezu Echtzeit verlangt.

Ein neuer Zweizeiler von Vertex, SII in Spain – What You Need to Know („Was Sie über SII in Spanien wissen müssen“), gibt einen detaillierten Überblick. Hier sind einige wichtige Punkte, die es zu beachten gilt:

  • SII ist seit dem 1. Juli 2017 für Unternehmen verpflichtend (ob ansässig oder nicht), die monatliche Steuererklärungen abgeben.
  • Bei einem innergemeinschaftlichen Warenabsatz sind die Informationen innerhalb von vier Tagen ab Beginn der Beförderung elektronisch zu übermitteln; bei innergemeinschaftlichem Erwerb beträgt die Frist vier Kalendertage ab Erhalt der Waren.
  • Für Unternehmen, die der elektronischen Meldepflicht unterliegen, müssen die elektronischen Informationen für das erste Halbjahr 2017 bis zum 1. Januar 2018 eingereicht werden.
  • Zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Dezember 2017 beträgt die Abgabefrist acht statt vier Tage.
  • Angaben zu Investitionsgütern sollten bei der Abgabe der letzten Umsatzsteuererklärung des Jahres gemacht werden.

In seinem Juli-Beitrag „The Rise of Real-Time Taxation“ („Der Aufstieg der Echtzeit-Besteuerung“) untersuchte David Deputy, Director of Strategic Development and Emerging Markets bei Vertex, einige der umfassenderen Auswirkungen der Schritte der Steuerbehörden in Richtung kürzerer Meldefristen. David hat versprochen, dass Vertex Sie über die Umstellung auf Echtzeit auf dem Laufenden halten wird und darüber, was dies für Ihre Steuerverwaltungsaktivitäten bedeutet. Das werden wir auch weiterhin tun – bleiben Sie also dran.

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Danny Vermeiren

Director of VAT

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Danny Vermeiren ist der frühere Director of VAT im Chief Tax Office, wo er für die externe Positionierung, die Umsatzsteuerstrategie und die Unterstützung von Kunden bei der Entwicklung von individuellen Lösungen verantwortlich war. Danny hat mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Umsatzsteuer, sowohl in der Beratung als auch intern als globaler Direktor für indirekte Steuern bei einem großen, diversifizierten Produktionsunternehmen. Danny ist ein zertifizierter Anwalt mit einem Postgraduierten-Abschluss in Steuerrecht.

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