Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

A highway overpass at night with the lights of cars blurred from moving quickly.

Vertex, Inc. hat es sich zur Aufgabe gemacht, allen ein gleichberechtigtes und qualitativ hochwertiges Erlebnis zu bieten. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern, um einen gleichberechtigten Zugang für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, dazu gehören Menschen mit Seh-, Hör-, kognitiven und motorischen Beeinträchtigungen.

Soweit es möglich ist, bemühen wir uns, dem Level AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.2 des World Wide Web Consortiums (W3C) zu entsprechen. Diese Richtlinien schaffen die Voraussetzungen dafür, wie Webinhalte für Menschen mit verschiedenen Behinderungen besser zugänglich gemacht werden können. Wir glauben nicht nur an die Einhaltung dieser Richtlinien, sondern sind auch der Meinung, dass ihre Optimierung dazu beitragen wird, das Internet für alle benutzerfreundlicher zu gestalten.

Bekannte Ausnahmen

Obwohl wir bestrebt sind, die in den WCAG 2.2 AA-Richtlinien beschriebenen Erfolgskriterien zu erfüllen, ist uns bewusst, dass einige Bereiche unserer Website zurzeit nicht barrierefrei sind oder schwierig zu navigieren sein können, vor allem für Nutzer von Screenreadern (wie Menschen, die NVDA mit dem Firefox-Webbrowser verwenden).

Die unten aufgeführten Seiten/Abschnitte können Barrierefreiheitsprobleme enthalten, die für einige Benutzer problematisch sein könnten:

  • In der Search Flyout der Website (die über die obere „Dienstprogramm“-Navigation aufgerufen wird) ist das Menü so strukturiert, dass Nutzer von Screenreadern möglicherweise nicht eindeutig über den aufgeklappten/zugeklappten Zustand informiert werden. Das entspricht nicht dem WCAG 2.2 A Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert).
  • Auf Seiten mit Komponenten wie „Symbolliste“, „Führungskarten“ oder „Inhaltsfelder“ können die Überschriftenebenen durcheinander geraten und die Seitenstruktur beeinträchtigen. Das entspricht nicht dem WCAG 2.2 A Erfolgskriterium 1.3.1 (Informationen und Beziehungen).
  • Auf Seiten mit den Komponente „Zitat-Feld“, ist der Farbkontrast des Zitattexts in normaler Größe unzureichend, was das Lesen für viele Nutzer erschwert. Das entspricht nicht dem WCAG 2.2 AA Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast – Minimum).
  • Auf der Seite „Partnerlisten“ haben einige interaktive Schaltflächen (z. B. das Chevron-Symbol) keine barrierefreien Namen und die Schaltflächen sind falsch ineinander verschachtelt. Das entspricht nicht den WCAG 2.2 A Erfolgskriterien 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) und 1.3.1 (Informationen und Beziehungen).
  • Auf der Partnerlisten-Seite zeigen Elemente, die keine Auslöser sind an, dass sie interaktiv sind, was das Verhalten von assistiven Technologien beeinträchtigt. Das entspricht nicht dem WCAG 2.2 A Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert).
  • Auf der Partnerlisten-Seite verwenden einige Kategorie- und Filter-Registerkarten falsche Rollen. Es ist nicht klar, wie man mit ihnen interagieren sollte und was das Ergebnis dieser Interaktion ist, was nicht den Erwartungen an die Semantik entspricht. Das entspricht nicht den WCAG 2.2 A Erfolgskriterien 1.3.1 (Informationen und Beziehungen) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert).
  • Auf Seiten mit der Komponente „Registerkarten“ verwenden die Inhaltsfelder unpassende Rollen. Es ist nicht klar, wie man mit ihnen interagieren sollte und was das Ergebnis dieser Interaktion ist, was nicht den Erwartungen an die Semantik entspricht Das entspricht nicht den WCAG 2.2 A Erfolgskriterien 1.3.1 (Informationen und Beziehungen) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert).
  • Bei Paginierung-Elementen auf mehreren Seiten (z.B. Nachrichten und Ressourcenbibliothek) enthält das Nav-Element eine überflüssige Rolle und kann bei einigen unterstützenden Technologien zu Verwirrung führen. Das entspricht nicht dem WCAG 2.2 A Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert).
  • Auf bestimmten Seiten fehlt bei den Bildern entweder der Alternativtext oder es werden allgemeine Beschreibungen verwendet, was es Nutzern von Screenreadern erschwert, den Inhalt oder Kontext des Bildes zu verstehen. Das entspricht nicht dem WCAG 2.2 A Erfolgskriterium 1.1.1 (Inhalt von Nicht-Text).
  • Auf bestimmten Seiten können leere Überschriften-Tags vorhanden sein, was für Nutzer, die nach Überschriften navigieren, verwirrend sein kann. Das entspricht nicht dem WCAG 2.2 A Erfolgskriterium 4.1.2 (Informationen und Beziehungen).
  • Auf bestimmten Seiten verwenden Textlinks nicht beschreibende Formulierungen wie „Hier klicken“ oder „Mehr erfahren“ ohne zusätzlichen Kontext, wodurch es für Nutzer von Screenreadern nicht klar ist, was dieser Link bedeutet. Das entspricht nicht dem WCAG 2.2 A Erfolgskriterium 2.4.4 (Zweck des Links – Im Kontext).
  • In einigen Fällen, in denen Datentabellen verwendet werden, sind die Spalten- und Zeilenüberschriften nicht korrekt identifiziert, was die Datennavigation für Nutzer von Screenreadern erschweren kann. Das entspricht nicht dem WCAG 2.2 A Erfolgskriterium 4.1.2 (Informationen und Beziehungen).

Hinweis: Einige dieser Regionen können durch Plugins von Drittanbietern unterstützt werden, die nicht den Grad an Barrierefreiheit bieten, den wir anstreben.

Wir arbeiten aktiv daran, das Erlebnis in diesen und anderen betreffenden Bereichen zu verbessern, indem wir direkt mit den Anbietern zusammenarbeiten oder nach Alternativen mit besserer Barrierefreiheit suchen. Bitte beachten Sie, dass wir uns laufend bemühen, alle Probleme mit diesen Abschnitten zu beheben.

Haben Sie Feedback oder benötigen Sie Hilfe?

Wir sind weiterhin bestrebt, nicht nur ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu bieten, sondern auch allen Besuchern ein angenehmes Erlebnis zu ermöglichen. In der Zwischenzeit freuen wir uns über Ihre Fragen und Kommentare dazu, wie die Barrierefreiheit unserer Website verbessert werden kann. Wenn Sie Hilfe benötigen oder jemanden mit einer Behinderung unterstützen und ein Problem mit der Nutzung bestimmter Funktionen haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter legal@vertexinc.com.

Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung – Diese Erklärung wurde am 01. Juli 2025 erstellt. Sie wurde zuletzt am 21. August 2025 aktualisiert.