Vorsicht vor dem Brexit-Burnout!

Artikel 50. Das Scheidungsabkommen. Ein umfassendes Freihandelsabkommen. Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien. Harter und weicher Austritt. Austrittsbedingungen. Fischereirechte ... Kriegen Sie auch glasige Augen, wenn Sie aktuelle Nachrichten zu den Brexit-Verhandlungen lesen?

Damit sind Sie nicht alleine. Wer die Irrungen und Wirrungen dieses schwierigen Verhandlungsprozesses mitverfolgt, bekommt geradezu Sehnsucht danach, sich mit der Komplexität des Steuerrechts auseinanderzusetzen. Aber natürlich birgt das Ausblenden der Brexit-Thematik Risiken, insbesondere in Bezug auf die Steuerabwicklung.

Der Austritt Großbritanniens aus der EU könnte erhebliche steuerliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, so das Fazit des neuen PwC-Berichts „Overseeing Taxes in a New Era“ („Die Überwachung von Steuern in einer neuen Ära“), der sich an Vorstände mit Steuerverantwortung richtet. Diese Auswirkungen betreffen u. a. die Lieferkettenverwaltung. Unternehmen mit Sitz in Großbritannien profitieren nicht länger von den Sonderregelungen für innergemeinschaftliche Lieferungen, die zahlreiche Aspekte des grenzübergreifenden Handels vereinfachen und optimieren. PwC stellt außerdem eine hilfreiche Zeitachse  bereit, um Unternehmen beim Verfolgen wichtiger Meilensteine im Brexit-Prozess zu unterstützen.

Bei aller Frustration über das ständige Hin und Her bei den Brexit-Verhandlungen müssen Steuerverantwortliche in global tätigen Unternehmen unbedingt bedenken, dass ihr Endergebnis den Welthandel – und damit auch die Steuerstrategie ihres Unternehmens – potenziell massiv beeinflussen wird. Mindestens ebenso wichtig dürfte ggf. die Bereitschaft zu einem schnellen Umschwenken sein, wenn im Oktober 2018 – dem offiziellen Zeitpunkt des Verhandlungsendes und Beginn des Ratifizierungsprozesses – die endgültigen Austrittsbedingungen und ein neues Handelsabkommen vorliegen (oder eben nicht).

So langwierig diese Verhandlungen momentan erscheinen mögen, ist es durchaus denkbar, dass ihr Endergebnis und seine Auswirkungen sehr plötzlich eintreten wird. Dabei ist auch zu bedenken, dass vermutlich zeitgleich mit weiteren Änderungen an globalen Handels- und Steuervorschriften gerechnet werden muss. Der längerfristige Zeithorizont für die Aushandlung und Umsetzung der Austrittsbedingungen kann Unternehmensleiter zu dem Irrglauben verleiten, dass sie reichlich Zeit haben werden, sich mit dem endgültigen Ergebnis und den erheblichen Änderungen, die es für die Geschäftsprozesse und die unterstützende Technologie  – insbesondere für Steuerverantwortliche – mitbringen wird, auseinanderzusetzen.

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Danny Vermeiren

Director of VAT

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Danny Vermeiren ist der frühere Director of VAT im Chief Tax Office, wo er für die externe Positionierung, die Umsatzsteuerstrategie und die Unterstützung von Kunden bei der Entwicklung von individuellen Lösungen verantwortlich war. Danny hat mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Umsatzsteuer, sowohl in der Beratung als auch intern als globaler Direktor für indirekte Steuern bei einem großen, diversifizierten Produktionsunternehmen. Danny ist ein zertifizierter Anwalt mit einem Postgraduierten-Abschluss in Steuerrecht.

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