Digitale Steuerberichterstattung in Echtzeit wird in Ungarn bald Realität

Der Trend in Richtung digitale Besteuerung nimmt weiter Fahrt auf. Die ungarische Steuerbehörde hat neue Vorschriften beschlossen, die für bestimmte Transaktionen die Einreichung von Rechnungen zur Ausweisung der Umsatzsteuer in Echtzeit über XML-Nachrichten vorsehen. Es wird davon ausgegangen, dass die neuen Regelungen Mitte April formell erlassen werden und dann am 1. Juli in Kraft treten.

Hier möchte ich ein paar wichtige Aspekte dieser neuen Gesetzgebung ansprechen. Zunächst ist der Anwendungsbereich der neuen Gesetzgebung auf Unternehmen beschränkt, die in Ungarn für die Umsatzsteuer registriert sind. Darüber hinaus gilt die Pflicht zum Echtzeit-Reporting nur für B2B-Transaktionen mit einem Umsatzsteuerbetrag über 100.000 HUF (etwa 320 EUR). In dieser Hinsicht sind die neuen ungarischen Meldeanforderungen begrenzter als die spanischen SII-Regeln für die Einreichung der Umsatzsteuer in nahezu Echtzeit, die Unternehmen seit letztem Sommer erfüllen müssen, obwohl die spanische SII die Übermittlung von mehr Datenpunkten erfordert.

Dass Ungarn eine Meldung von Umsatzsteuerrechnungen in Echtzeit verlangt und nicht in „nahezu Echtzeit“ ist hier von großer Bedeutung. Sobald die Umsatzsteuerrechnung abgeschlossen ist, muss sie das ERP-System so schnell wie möglich verlassen – praktisch innerhalb von Sekunden. Die Steuerverwaltungssoftware (oder Middleware), die die Umsatzsteuerrechnung an das System der Regierung weiterleitet, muss dabei unterbrechungsfrei arbeiten. Daher sollten Unternehmen, die dieser neuen Vorschrift zukünftig unterliegen, ihre aktuellen technologischen Fähigkeiten in diesem Kontext neu evaluieren.

Die Verpflichtung zur schnellen Einreichung soll Steuerzahlern die Möglichkeit nehmen, ihre abgeschlossenen Rechnungen im Nachhinein noch einmal zu ändern. In dieser Hinsicht stellt dieses System eine gute Möglichkeit dar, Betrug zu bekämpfen und die Umsatzsteuerlücke zu schließen. Wir halten Sie auch zukünftig über weitere Bemühungen auf dem Laufenden, die Umsatzsteuerlücke zu schließen, sowie über die wachsende globale Bewegung hin zur digitalen Besteuerung.

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Danny Vermeiren

Director of VAT

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Danny Vermeiren ist der frühere Director of VAT im Chief Tax Office, wo er für die externe Positionierung, die Umsatzsteuerstrategie und die Unterstützung von Kunden bei der Entwicklung von individuellen Lösungen verantwortlich war. Danny hat mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Umsatzsteuer, sowohl in der Beratung als auch intern als globaler Direktor für indirekte Steuern bei einem großen, diversifizierten Produktionsunternehmen. Danny ist ein zertifizierter Anwalt mit einem Postgraduierten-Abschluss in Steuerrecht.

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