Warum Wayfair weiterhin ein heißes Thema bleibt

Der Oberste Gerichtshof hat ein Urteil im Fall South Dakota v. Wayfair gesprochen, die Verfassungsmäßigkeit der neuen Vorschriften muss jedoch erst noch auf bundesstaatlicher Ebene vom Obersten Gerichtshof von South Dakota geprüft werden. Das Thema wird uns also auch weiterhin beschäftigen.

Ein kürzlich im Portal Tax Notes veröffentlichter Beitrag nimmt den aktuellen umsatzsteuerrechtlichen Stand der Dinge aufs Korn und fragt nach den Auswirkungen für die zuständigen Mitarbeiter. Bei den Verfassern handelt es sich um drei Experten von Vertex: Michael Bernard, Chief Tax Officer für Transaktionssteuer; Nancy Manzano, Director im Chief Tax Office; und George Salis, Chefökonom und steuerpolitischer Berater.

Etwa 40 US-Bundesstaaten haben das Urteil im Fall South Dakota v. Wayfair bereits zum Anlass genommen, ihrerseits die jeweiligen Strategien in Bezug auf Umsatz- und Gebrauchssteuern anzupassen und das Kriterium der physischen Präsenz aufzuheben bzw. in Anlehnung an den Gerichtsbeschluss neue Schwellenwerte für die Definition einer wirtschaftlichen Präsenz einzuführen. Unter anderem sind es folgende Faktoren, die die Einhaltung der Vorschriften infolge des Wayfair-Urteils für Online-Verkäufer erschweren:

  • Das Potenzial für unterschiedliche Schwellenwerte für die wirtschaftliche Präsenz in lokalen Steuerbezirken in Bundesstaaten, die wie Colorado und Louisiana eine sogenannte „Home Rule“-Charter haben;
  • Unklarheit über die umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandsgeschäften;
  • Wirtschaftlicher Druck auf einzelne Bundesstaaten zur Erzwingung einer „schnellen und möglicherweise frühzeitigen Durchsetzung neuer Umsatzsteuervorschriften“;
  • Rechtliche Anfechtungen durch Steuerzahler, die argumentieren, dass die neuen wirtschaftlichen Schwellenwerte zu niedrig sind; und
  • Einmischung seitens des Kongresses. Seit Juni wurden mehrere Gesetzesentwürfe eingebracht, darunter einer, der zu Ziel hat zu verhindern, dass die Bundesstaaten Online-Händler zum Einzug und zur Abführung von Umsatzsteuern verpflichten können – und somit das Wayfair-Urteil im Wesentlichen außer Kraft setzen würde.

Wie gehen die zuständigen Abteilungen der Unternehmen am besten mit dieser allgemeinen Verunsicherung um? Der Artikel zeigt eine Reihe von Optionen sowie drei Empfehlungen auf, die Unternehmen dabei unterstützen sollen, den optimalen Compliance-Ansatz zu finden und gleichzeitig die Risiken zu begrenzen:

  1. Informieren. Die Unternehmen müssen davon ausgehen, dass die Bundesstaaten ihre Umsatzsteuervorschriften infolge der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von South Dakota entsprechend anpassen werden. Insofern empfiehlt es sich, die weitere Entwicklung auf zentral- und bundesstaatlicher Ebene sehr genau im Auge zu behalten.
  2. Expertenrat einholen. Die Beratung durch externe Wirtschaftsprüfer und Anwaltskanzleien liefert ebenfalls wertvolle Erkenntnisse.
  3. Technisch aufrüsten. Für Unternehmen, die bislang keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf bundesstaatlicher Ebene einreichen mussten, wird es nun höchste Zeit, entsprechende Kapazitäten einzurichten. Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten: Die ausgewählte Technologie sollte die Erfassung von Bruttoeinnahmen nach Bundesstaat unterstützen, wobei prioritär die Bundesstaaten erfasst werden müssen, in denen das betreffende Unternehmen die größte wirtschaftliche Präsenz hat. Zudem sind die Auswirkungen auf den Jahresabschluss zu analysieren und die Verfahren zur Rechnungsabwicklung und Rechnungskontrolle zu überprüfen.

Das letzte Wort im Fall Wayfair ist noch nicht gesprochen. Die harte Arbeit der strategischen Planung und Gewährleistung der steuerrechtlichen Compliance hat hingegen gerade erst begonnen.

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Tricia Schafer-Petrecz

Leiterin Public Relations und Social Media

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Tricia Schafer-Petrecz ist bei Vertex für Öffentlichkeitsarbeit und Social Media verantwortlich. Schafer-Petrecz verfügt über mehr als 20-jährige Führungserfahrung in den Bereichen Public Relations, Unternehmenskommunikation und Thought Leadership für die Finanzdienstleistungs- und Technologiebranche. Schafer-Petrecz hat Bachelor-Abschlüsse in Anglistik und Kommunikationswissenschaft sowie einen Master-Abschluss in Kommunikationswissenschaft von der La Salle University in Philadelphia

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