Warum Wayfair für Europas Fernverkäufer so wichtig ist

Wenn es um das kürzlich ergangene Wayfair-Urteil des US-amerikanischen Supreme Court geht, sollten Online-Verkäufer mit Sitz in Europa und darüber hinaus diesen Rat befolgen: „Click it or Ticket!“

Diese einprägsame Warnung, die US-amerikanische Autofahrer ermahnt, sich anzuschnallen oder mit den rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, gilt auch für alle Informationen hinsichtlich der Entscheidung des Supreme Courts in der Rechtssache South Dakota v. Wayfair. Es gilt aber auch für die zahlreichen Möglichkeiten, mit denen einzelne US-Bundesstaaten aktuell erwägen, ihre Gesetze zur Umsatz- und Gebrauchssteuer zu überarbeiten und damit South Dakota in seinen Ambitionen zu folgen, die Umsatzsteuer viel breiter als bisher anzuwenden. Im Gegensatz zu anderen Änderungen in der US-Steuergesetzgebung, die möglicherweise nicht für Unternehmen außerhalb der USA gelten, sollten Sie dieses Mal besonders aufmerksam sein.

Finanzverantwortliche, deren (nicht in den USA ansässige) Unternehmen Online-Verkäufe in den USA tätigen (oder deren in den USA ansässige Unternehmen Online-Verkäufe in mehr Staaten tätigen, als in denen sie derzeit registriert sind), sollten sich so gut wie möglich über die Auswirkungen des Wayfair-Urteils auf ihre Umsatzsteuerlandschaft und Compliance-Anforderungen informieren. Starten Sie jetzt mit dem Crash-Kurs, indem Sie auf das Urteil des Supreme Court,  diese FAQs, diesen Webcast und diese Übersicht mit bundesstaatlichen Aktualisierungen zur Umsatzsteuer klicken.

Die historische Entscheidung des Supreme Court in der Rechtsangelegenheit South Dakota s. Wayfair ermöglicht es allen Bundesstaaten, von Fernverkäufern zu verlangen, dass sie sich in dem entsprechenden Bundesstaat für die Umsatzsteuer registrieren lassen. Anschließend müssen sie die Umsatzsteuer auf Transaktionen außerhalb des Bundesstaates erheben und sind dann verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung einzureichen und die erhobene Steuer abzuführen. Im speziellen Fall von South Dakota müssen sich nur Verkäufer außerhalb des Bundesstaates, deren Transaktionen innerhalb des Bundesstaates einen bestimmten Schwellenwert überschreiten (entweder basierend auf dem Jahresumsatz oder der Anzahl der Transaktionen), für die Umsatzsteuer registrieren und diese einziehen. Diese Schwellenwerte werden jedoch mit ziemlicher Sicherheit je nach Bundesstaat variieren.

Staaten, die nicht bereits über ähnliche Schwellenwerte verfügen, müssen definieren, ob und wie sie den neuen Standard zur Bestimmung des „Nexus*“ anwenden werden.

Deshalb sollten die Steuerabteilungen in den betroffenen Unternehmen, unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben, diese Angelegenheit genau im Auge behalten. Auch wir verfolgen diese Entwicklungen aufmerksam. In meinem nächsten Beitrag zur Wayfair-Entscheidung werde ich einige umsichtige Maßnahmen aufzeigen, die Sie in Betracht ziehen sollten.

*„Nexus, auch „ausreichende physische Präsenz“ genannt, ist ein juristischer Begriff. Er bezieht sich auf die Anforderung an Unternehmen, die in einem Bundesstaat Geschäfte machen, Steuern auf Verkäufe in diesem Staat zu erheben und abzuführen. Vor dem Wayfair-Rechtsstreit bedurfte es einer physischen Präsenz in einem Staat, um einen Nexus zu begründen. Mit Wayfair besteht eine solche Anforderung nicht mehr.“

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Danny Vermeiren

Director of VAT

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Danny Vermeiren ist der frühere Director of VAT im Chief Tax Office, wo er für die externe Positionierung, die Umsatzsteuerstrategie und die Unterstützung von Kunden bei der Entwicklung von individuellen Lösungen verantwortlich war. Danny hat mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Umsatzsteuer, sowohl in der Beratung als auch intern als globaler Direktor für indirekte Steuern bei einem großen, diversifizierten Produktionsunternehmen. Danny ist ein zertifizierter Anwalt mit einem Postgraduierten-Abschluss in Steuerrecht.

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