Überraschung!
Die befristete Senkung der Umsatzsteuer im Rahmen des Konjunkturpakets traf die Steuerfachleute vieler in Deutschland tätiger Unternehmen überraschend. Sie waren vor allem von der Höhe der Senkungen überrascht: Die Standardsätze sanken von 19 % auf 16 %, während die ermäßigten Sätze von 7 % auf 5 % fielen. Zudem wunderten sie sich ob der Definition von „befristet“.
Der Vorschlag wurde am 12. Juni angenommen. Die Umsatzsteuersenkung trat am 1. Juli in Kraft und endete am 31. Dezember.
„Viele stellen die Logik der Entscheidung in Frage: Die Änderung des Steuersatzes ist nicht sehr groß und aufgrund des kurzen Geltungszeitraums hat die Senkung möglicherweise keine signifikanten wirtschaftlichen Auswirkungen“, berichtet Mattias Cruz Cano in einem Artikel der International Tax Review (Abonnement erforderlich). „Darüber hinaus verursachen interne Anpassungen wie die Änderung von Einstellungen in ERP-Systemen Kosten für die Unternehmen. […] Die Steuerzahler sind sich einig, dass ein enormer bürokratischer Aufwand erforderlich ist, um interne Systeme anzupassen. […] Zudem sind viele Kontrollen und Vertragsprüfungen erforderlich, wie z. B. Änderungen von Steuerklauseln, Ratenzahlungen und Anzahlungen.“
Da die Umsatzsteuersenkung nur bis zum 31. Dezember angewandt werden sollte, wurde prognostiziert, dass es vielen Unternehmen schwerfallen würde, positive Renditen zu erzielen, denn schließlich würden für die Anpassung an die vorübergehende Umsatzsteuersenkung und für den anschließenden Wechsel zurück zum alten System erhebliche Kosten anfallen.
Eigentlich lag das Hauptziel der Steuersenkungen ja darin, die Verbraucherausgaben und damit die Wirtschaft anzukurbeln.
Mattias berichtet jedoch, dass die Steuersenkung sich negativ auf Business-to-Business-Unternehmen auswirken würde, ein wichtiges Segment der deutschen Wirtschaft. „Deutschlands Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft als Antwort auf die Auswirkungen von COVID-19 sind gut gemeint, aber nicht kaufmännisch durchdacht“, so sein Fazit. „Dies zeigt, dass Regierungen die Wirtschaft bei der Entwicklung ihrer Konjunkturpläne konsultieren müssen. Multinationale Unternehmen brauchen eine gewisse Vorbereitungszeit für weitreichende Veränderungen wie diese – egal ob gut oder schlecht.“
Ebenso sollten Steuerverantwortliche aktiv versuchen, auf allen Ebenen mit Regierungen zusammenzuarbeiten, während sie die Steuerrichtlinien in einem postpandemischen wirtschaftlichen Umfeld anpassen. Diese Beziehungen können dazu beitragen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden. (Eine praktische Anleitung zur Initiierung und Verbesserung dieser Zusammenarbeit in den USA finden Sie in diesem Beitrag von Michael Bernard, Chief Tax Officer von Vertex).
Bitte beachten Sie, dass der Blog zu Steuerangelegenheiten Informationen zu Bildungszwecken bietet, jedoch keine spezifische Steuer- oder Rechtsberatung. Konsultieren Sie immer einen qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater, bevor Sie auf Grundlage dieser Informationen Maßnahmen ergreifen. Die im Blog zu Steuerangelegenheiten ausgedrückten Ansichten und Meinungen sind die der jeweiligen Autoren und spiegeln nicht notwendigerweise die offizielle Politik, Position oder Meinung von Vertex Inc. wider.