Umsatzsteuer für Online-Plattformen: Deutschland und Großbritannien erlassen eigene Regeln

Aus Ungeduld gegenüber den Fortschritten der Europäischen Union in Richtung einer einheitlichen Umsatzsteuer für den elektronischen Handel haben zwei Wirtschaftsmächte ihre eigenen Regeln geschaffen.

Mit ihrem jüngst verabschiedeten Umsatzsteuer-Paket für den elektronischen Handel zielt die EU darauf ab, das Umsatzsteuersystem für Online-Plattformen zu modernisieren. Wie bereits in einem früheren Beitrag erwähnt, haben Deutschland und Großbritannien jedoch beschlossen, nicht auf das Inkrafttreten des Pakets zu warten, sondern eigene Regeln für die Umsatzsteuerpflicht von Online-Plattformen zu erlassen.

Der britische Vorstoß begründete sich aus der Erkenntnis, dass ausländische Unternehmen, die Waren über Online-Marktplätze an britische Verbraucher verkauften, nicht in allen Fällen ihren Verpflichtungen zur Abführung der britischen Umsatzsteuer nachkamen. Dem britischen Staat entgingen dadurch Steuereinnahmen. Seit dem 15. September 2016 ist es der britischen Steuerbehörde (HMRC) gestattet, Betreiber von Online-Plattformen gesamtschuldnerisch für die nicht gezahlte Umsatzsteuer von ausländischen Unternehmen haftbar zu machen, die über die betreffenden Plattformen Waren an britische Verbraucher verkaufen und dabei die britischen Umsatzsteuervorschriften nicht einhalten. Mit Wirkung zum 15. März 2018 wurde der Geltungsbereich der bestehenden Mithaftungsregeln auf britische Unternehmen erweitert.

Darüber hinaus beginnt die gesamtschuldnerische Haftung des ausländischen Plattform-Betreibers nicht erst nach entsprechender Mitteilung der Steuerbehörde, sondern bereits ab dem Zeitpunkt, zu dem er wusste oder hätte wissen müssen, dass ein ausländisches Unternehmen, das über seine Website Waren verkauft, die britischen Umsatzsteuervorschriften nicht einhält.

Die Bundesregierung hat ebenfalls entschieden, nicht bis zum Inkrafttreten des Mehrwertsteuer-Pakets für den elektronischen Handel im Jahr 2021 zu warten. Deutschland hat daher eigene Gesetze erlassen, um Einnahmeausfälle zu verhindern, die durch Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften für den Online-Handel verursacht werden. Nach den neuen Regeln haftet der Betreiber eines Online-Marktplatzes für nicht bezahlte Umsatzsteuer auf Lieferungen, die rechtmäßig über seinen Marktplatz zustande gekommen sind. Diese Haftung entsteht unabhängig von der Art der Lieferung oder dem Standort des Lieferanten und der Plattform. Der Plattform-Betreiber kann sich der Haftung entziehen, wenn er ein Zertifikat zum Nachweis der umsatzsteuerlichen Registrierung des Verkäufers erhalten hat. Die neuen Bestimmungen zur Haftung von Online-Plattformen sind für Verkäufer aus Drittländern im März in Kraft getreten; für alle anderen Verkäufer gelten die gleichen Bestimmungen ab dem 1. Oktober dieses Jahres.

Die deutschen Regelungen lehnen sich eng an die in Großbritannien verabschiedeten Bestimmungen an und unterscheiden sich deutlich von den Entwürfen der EU. Sowohl die britischen als auch die deutschen Regelungen sehen eine subsidiäre Haftung des Plattform-Betreibers vor, die entsteht, wenn der Lieferant seine steuerrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Gemäß den EU-Regeln gilt hingegen der Plattform-Betreiber selbst im Wege der Primärhaftung als Lieferant der Waren.

Das Aufkommen von Technologien, die sofortige grenzüberschreitende Transaktionen ermöglichen, stellt die Mehrwertsteuerpolitik der EU auf eine harte Probe und führt zu Einnahmeausfällen. Ob weitere Mitgliedstaaten dem Beispiel Großbritanniens und Deutschlands folgen werden, bleibt abzuwarten.

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Aleksandra Bal, Senior Product Manager, Vertex Inc. Die Branchenexperten von Vertex bieten Einblicke in die unternehmerischen Auswirkungen steuerlicher Vorschriften, Richtlinien und deren Durchsetzung sowie aufkommender Technologietrends.

Aleksandra Bal

Technologie-Expertin für indirekte Besteuerung

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Als Senior Product Manager ist Aleksandra Bal verantwortlich für die Weiterentwicklung der Lösungen für die Mehrwertsteuermeldung und -Compliance von Vertex.- Aleksandra bringt eine langjährige Erfahrung im internationalen Steuerwesen mit und ist Expertin auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, nicht zuletzt was die Verwaltung und Entwicklung von digitalen Lösungen und digitalen Transformationsinitiativen anbelangt. Die publizierte Autorin und Rednerin besitzt einen Doktortitel (Ph.D.: Kryptowährungen und Blockchain) sowie mehrere weitere höhere Abschlüsse und Auszeichnungen.

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