Neue Meldepflichten für Betreiber von digitalen Plattformen im Vereinigten Königreich

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Das Finanzministerium des Vereinigten Königreichs hat neue Meldevorschriften für Betreiber von digitalen Plattformen im Vereinigten Königreich erlassen, ähnlich den DAC-7-Meldepflichten in der EU. Die Vorschriften mit dem Titel „Platform Operators (Due Diligence and Reporting Requirements) Regulations 2023“ wurden im Juli 2023 eingeführt und gelten ab dem 1. Januar 2024. Die erste Meldung ist im Januar 2025 fällig. 

Die Regeln verlangen von den Plattformbetreibern im Geltungsbereich Folgendes: 

  1. Benachrichtigung an die britische Steuerbehörde, (HMRC), dass es sich um einen Betreiber einer Berichterstattung-Plattform handelt 
  2. Identifizierung von meldepflichtige Verkäufern  
  3. Erfassen und Melden der Informationen über die erzielten Einnahmen dieser Verkäufer, die über die Plattform materielle Güter liefern, persönliche oder Transportservices bereitstellen und Immobilien vermieten. 

Um sicherzustellen, dass korrekte Informationen gemeldet werden, müssen die Plattformbetreiber außerdem auch Informationen über Verkäufer und (sofern zutreffend) Immobilienangebote verifizieren. Der Bericht an HMRC ist am oder vor dem 31. Januar nach Ende des Meldezeitraums fällig und muss elektronisch übermittelt werden. Dieselben Informationen müssen von der Plattform gleichzeitig an den meldepflichtigen Verkäufer weitergegeben werden.  

Die Plattformbetreiber müssen die Aufzeichnungen über Compliance-Maßnahmen und die erfassten Informationen fünf Jahre lang aufbewahren. Die neuen Vorschriften sehen für Folgendes Strafen vor: 

  • Späte Berichte  
  • Unterlassene Bereitstellung von Informationen an HMRC 
  • Unterlassene Bereitstellung von Informationen an meldepflichtige Verkäufer 
  • Nichteinhaltung der Aufzeichnungspflichten 
  • Unterlassene Benachrichtigung über den Status der meldepflichtigen Plattform an HMRC 
  • Nicht ordnungsgemäße Anwendung von Due Diligence-Verfahren 
  • Ungenaue oder unvollständige Berichte. 

Die vollständige Publikation des Finanzministeriums „Platform Operators (Due Diligence and Reporting Requirements) Regulations 2023“ können Sie hier nachlesen. 

Die Vorschriften beziehen sich auf Elemente der Mustervorschriften für Meldungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und integrieren diese, die im Rahmen ihrer Initiative zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) 2020 verabschiedet wurden. Diese „Mustervorschriften für Meldungen durch Plattformbetreiber in Bezug auf Anbieter in der Sharing- und Gig-Ökonomie“ sollen den Steuerbehörden dabei helfen, ihre Strategien vor dem Hintergrund der zunehmenden Zahl von Steuerpflichtigen, die Einkünfte über den Austausch auf digitalen Plattformen erzielen, anzupassen.  

Ebenfalls erwähnenswert: Deloitte zufolge werden in den EU-Mitgliedsstaaten ähnliche Regelungen wie im Vereinigten Königreich eingeführt. Weitere Informationen zu den Meldevorschriften der OECD finden Sie hier

Autor des Blogs

Peter Boerhof, VAT Director im Chief Tax Office (CTO) bei Vertex Inc., präsentiert Einblicke in die Auswirkungen steuerlicher Vorschriften, Richtlinien und Durchsetzung sowie aufkommender Technologietrends auf die Abläufe in Steuerabteilungen auf der ganzen Welt.

Peter Boerhof

Senior Director, VAT

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Peter Boerhof ist Senior VAT Director bei Vertex. In seiner Rolle bietet er Einblicke und Denkanstöße zu den Auswirkungen von Steuervorschriften und Steuerpolitik sowie den neuen Technologietrends im globalen Steuerwesen. Herr Boerhof verfügt über umfangreiche Erfahrung in internationalen Transaktionen, Unternehmensumstrukturierungen, Steuerprozessoptimierung und Steuerautomatisierung. Bevor er zu Vertex kam, war er Leiter für indirekte Besteuerung bei AkzoNobel, wo er ein TCF-System entwickelte und implementierte, die Abführung von Umsatzsteuer optimierte und den Übergang zu einem zentralisierten Modell für die Steuerabgabe für globale Steuerprozesse leitete.

Er war auch für die Planung und Einhaltung indirekter Besteuerung bei Fusionen und Übernahmen, Lieferketten- und ERP-Projekten sowie für die Implementierung von Steuerautomatisierungsinitiativen wie Tax Engines und Robotics verantwortlich. Herr Boerhof arbeitete auch bei KPN Royal Dutch Telecom, wo er für die Umsatzsteuer verantwortlich war. Außerdem beriet er bei den Big-Four-Wirtschaftsprüfern Deloitte und Ernst & Young (EY) zu Umsatzsteuer und Optimierungsprozessen. Er hat einen MBA von der Rotterdam School of Management und einen Master in Steuerrecht von der Universität Groningen.

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