Neue Umsatzsteuervorschriften für EU-Zahlungsdienstleister: Teil 1 – Hintergrund

Vertex Tax Solutions for E-Commerce

Die Kosten des Umsatzsteuerbetrugs

Ein Sonderbericht, der letztes Jahr vom Europäischen Rechnungshof veröffentlicht wurde, schätzt, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) jährlich etwa 5 Milliarden EUR Umsatzsteuer beim grenzüberschreitenden Business-to-Consumer(B2C)-Warenhandel verlieren. Eine wesentliche Ursache für diese Verluste ist Betrug. Nun sollen die bevorstehenden EU-Regelungen bezüglich bestimmter E-Commerce-Transaktionen Betrugsfälle dieser Art reduzieren. Die Änderungen hinsichtlich der Umsatzsteuer-Compliance, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten, werden erhebliche Auswirkungen für Zahlungsdienstleister haben. Daher ist es wichtig, die Gründe für diese Regelaktualisierung zu verstehen.

Die Begründung für die Änderungen der Umsatzsteuer-Compliance-Vorschriften

Schauen wir uns zunächst einige Betrugsrisiken an, die den Anstoß für diese neuen Regeln gegeben haben: Betrug kann bei grenzüberschreitenden E-Commerce-Transaktionen begangen werden, indem Waren, die aus anderen Ländern in die EU importiert werden, unterbewertet werden oder indem Einfuhrstundungsregelungen ausgenutzt werden. Wenn Waren innerhalb der EU gehandelt werden, können Betrüger die Umsatzsteuerregistrierung in den Ländern umgehen, in denen ihre Kunden ansässig sind, obwohl sie als Verkäufer gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Umsatzsteuerpflichten am Bestimmungsort zu erfüllen, wenn ihre Verkäufe in einen anderen EU-Mitgliedstaat bestimmte Schwellenwerte überschreiten.

Lassen Sie uns zweitens einige Mängel des derzeitigen Ansatzes betrachten: Der derzeitige Rechtsrahmen für E-Commerce-Transaktionen schafft einen enormen Compliance-Aufwand für Fernverkäufer. Verkäufer mit hohem Volumen müssen in allen Ländern registriert sein, in denen ihre Kunden ansässig sind. Der derzeitige Ansatz ist zudem anfällig für Umsatzsteuerbetrug. Warenlieferungen mit niedrigem Wert aus Drittländern sind von der Umsatzsteuer befreit, was einen Anreiz für die Unterbewertung solcher Sendungen schafft.

Drittens: Betrachten wir den neuen Ansatz etwas genauer. Wie bereits erwähnt, hat die EU neue Umsatzsteuerregeln für E-Commerce-Transaktionen erlassen, die ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. Obwohl die neuen Regeln darauf abzielen, einige der Schlupflöcher zu schließen, die zu Verlusten bei den Umsatzsteuereinnahmen führen, bieten sie keine Möglichkeit, Umsatzsteuerhinterziehung zu bekämpfen. Zur Verhinderung von Umsatzsteuerbetrug im E-Commerce-Sektor hat die EU im Rahmen eines „Follow the Money“-Ansatzes neue Verpflichtungen für Zahlungsdienstleister erlassen. Auch hier besteht das Ziel dieser neuen Maßnahmen darin, EU-Mitgliedsstaaten Erkennungs- und Kontrollinstrumente zur korrekten Bewertung der Umsatzsteuerverbindlichkeiten auf grenzüberschreitende B2C-Lieferungen bereitzustellen. Eine Umfrage aus dem Jahr 2016 über die bevorzugten Zahlungsoptionen von Verbrauchern ergab, dass 94 Prozent der Online-Zahlungen für grenzüberschreitende Einkäufe über Zahlungsmittler abgewickelt wurden. Es wurde deutlich, dass die Steuerverwaltungen durch die Einbeziehung dieser Vermittler in den Prozess der Umsatzsteuererhebung und durch den Abgleich von Zahlungs- und Transaktionsdaten besser in der Lage sein würden, nicht konforme Verkäufer zu erkennen.

In Teil 2 dieser dreiteiligen Serie werde ich erörtern, für welche Unternehmen diese neuen Regeln gelten und welche Transaktionsdaten diese Zahlungsdienstleister aufzeichnen und an die Steuerbehörden übermitteln müssen.

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Aleksandra Bal, Senior Product Manager, Vertex Inc. Die Branchenexperten von Vertex bieten Einblicke in die unternehmerischen Auswirkungen steuerlicher Vorschriften, Richtlinien und deren Durchsetzung sowie aufkommender Technologietrends.

Aleksandra Bal

Technologie-Expertin für indirekte Besteuerung

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Als Senior Product Manager ist Aleksandra Bal verantwortlich für die Weiterentwicklung der Lösungen für die Mehrwertsteuermeldung und -Compliance von Vertex.- Aleksandra bringt eine langjährige Erfahrung im internationalen Steuerwesen mit und ist Expertin auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, nicht zuletzt was die Verwaltung und Entwicklung von digitalen Lösungen und digitalen Transformationsinitiativen anbelangt. Die publizierte Autorin und Rednerin besitzt einen Doktortitel (Ph.D.: Kryptowährungen und Blockchain) sowie mehrere weitere höhere Abschlüsse und Auszeichnungen.

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