EU-Mehrwertsteuer: Das ändert sich im Jahr 2020

Wie bereits zuvor besprochen, sollten sich Steuerverantwortliche in Zukunft auf eine Reihe von Änderungen im Hinblick auf die Mehrwertsteuervorschriften der Europäischen Union (EU) einstellen. Einige Bestimmungen des Mehrwertsteuer-Digitalpakets der EU sind seit diesem Jahr in Kraft. Andere treten hingegen 2021 in Kraft.

Neben der Anpassung des EU-Mehrwertsteuersystems an die digitale Wirtschaft betrachtet die EU es als dringend notwendig, die mehrwertsteuerlichen Herausforderungen im grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU anzugehen. Im Oktober letzten Jahres wurden vier sogenannte „Schnelllösungen“ eingeführt, die ab dem 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Mehrwertsteuerlücke

Unternehmen, die innerhalb der EU eine grenzüberschreitende Handelstätigkeit ausüben, müssen mit 11 Prozent höheren Compliance-Kosten rechnen als Unternehmen, die nur innerhalb eines EU-Landes tätig sind. Die wichtigsten Ursachen dieser zusätzlichen Kosten sind eine unterschiedliche Anwendung der Mehrwertsteuervorschriften in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sowie zusätzliche Compliance-Vorschriften für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen. Das Ziel bestehe Aussagen der EU zufolge darin, eine einheitlichere Anwendung der Vorschriften und eine größere Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen, die innerhalb der EU grenzüberschreitende Geschäfte betreiben. Anbei finden Sie einen kurzen Überblick der zur Erreichung dieser Ziele entwickelten Schnelllösungen:

  1. Einheitliche Konsignationslagerregelungen. Als Konsignationslager bezeichnet man ein Warenlager eines Anbieters, das sich in der Nähe des Kunden befindet. Der Kunde ist berechtigt, die Ware nach Bedarf aus dem Lager zu entnehmen; jedoch bleibt der Anbieter während des gesamten Zeitraums der Lagerung Eigentümer der Ware. Gemäß den neuen Vorschriften hat die Lieferung von Waren in ein sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindliches Konsignationslager keine mehrwertsteuerlichen Auswirkungen und der Anbieter ist nicht verpflichtet, sich in dem Mitgliedstaat zu registrieren, in dem sich das Lager befindet.
  2. Einheitliche Vorschriften für Lieferkettentransaktionen (ABC-Transaktionen). Diese Regeln gelten für aufeinanderfolgende Lieferungen von Waren durch verschiedene steuerpflichtige Personen, wenn die Ware nur einmal an den Endabnehmer übermittelt wird. Die Schnelllösung schreibt vor, welches Verfahren befolgt werden muss, um zu ermitteln, welcher Transaktion innerhalb der Lieferkette der Transport zuzuordnen ist, wenn dieser von der vermittelnden Partei veranlasst wird. Die aktuellen Mehrwertsteuergesetze der EU enthalten keinerlei Richtlinien für Probleme dieser Art, sodass Unternehmen komplexe, vom Gerichtshof der Europäischen Union definierte Vorschriften befolgen müssen.
  3. Compliance-Verpflichtungen für Händler, die innerhalb der EU Waren an Geschäftskunden liefern. Gemäß der dritten und vierten Schnelllösung sind Anbieter nicht berechtigt, Waren innerhalb der EU mehrwertsteuerfrei zu vertreiben, sofern Sie nicht über die Mehrwertsteueridentifikationsnummer des Kunden verfügen. Die neuen Vorschriften legen außerdem fest, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, um im Rahmen von grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU vertriebene Waren von der Mehrwertsteuer befreien zu lassen. Wie bereits erwähnt, unterliegt das Mehrwertsteuersystem der EU ständigen Änderungen. Unternehmen, die innerhalb der EU aktiv sind, müssen sich nahezu jedes Jahr an neue Vorschriften und Bestimmungen anpassen. Behalten Sie diesen Blog im Auge – wir halten Sie regelmäßig über die neuesten Änderungen auf dem Laufenden.

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Aleksandra Bal, Senior Product Manager, Vertex Inc. Die Branchenexperten von Vertex bieten Einblicke in die unternehmerischen Auswirkungen steuerlicher Vorschriften, Richtlinien und deren Durchsetzung sowie aufkommender Technologietrends.

Aleksandra Bal

Technologie-Expertin für indirekte Besteuerung

Alle Veröffentlichungen von Aleksandra Ansehen

Als Senior Product Manager ist Aleksandra Bal verantwortlich für die Weiterentwicklung der Lösungen für die Mehrwertsteuermeldung und -Compliance von Vertex.- Aleksandra bringt eine langjährige Erfahrung im internationalen Steuerwesen mit und ist Expertin auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, nicht zuletzt was die Verwaltung und Entwicklung von digitalen Lösungen und digitalen Transformationsinitiativen anbelangt. Die publizierte Autorin und Rednerin besitzt einen Doktortitel (Ph.D.: Kryptowährungen und Blockchain) sowie mehrere weitere höhere Abschlüsse und Auszeichnungen.

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