Weitere verkaufssteuerpflichtige Dienstleistungen in Washington

Michael Bernard beschreibt die Ausweitung der Verkaufssteuer in Washington auf weitere Dienstleistungskategorien.

Vertex Inc.

Um ein prognostiziertes Haushaltsloch von 16 Milliarden Dollar zu schließen, hat der Bundesstaat Washington ein Paket neuer Steuermaßnahmen verabschiedet, darunter eine Ausweitung der Umsatzsteuer auf eine Reihe von gewerblichen, privaten und freiberuflichen Dienstleistungen. Der Evergreen State erhebt derzeit eine Umsatz- und Gebrauchssteuer von 6,5 % auf Einzelhandelsumsätze. Unternehmen in den neu erfassten Dienstleistungskategorien müssen ab dem 1. Oktober dieses Jahres mit der Erhebung der Steuer beginnen. 

Die folgenden Dienstleistungen unterliegen nun der Umsatzsteuer: 

  • Informationstechnologiedienstleistungen, einschließlich IT-Schulungen, technischer Support, Helpdesk-Dienstleistungen, Dateneingabedienstleistungen und Datenverarbeitungsdienstleistungen.
  • Kundenspezifische Website-Entwicklungsdienste, einschließlich Website-Design und Support.
  • Dienstleistungen im Bereich Ermittlungen, Sicherheit und Geldtransport, wie Hintergrundüberprüfungen, Sicherheitspersonal und Wachdienste sowie Transport von Bargeld und Wertsachen. (Schlüsseldienste sind ausgeschlossen.)
  • Zeitarbeitsvermittlung auf Vertrags- oder Honorarbasis. Die Bereitstellung bestimmter Arbeitskräfte für Krankenhäuser ist davon allerdings ausgeschlossen.
  • Werbedienstleistungen, einschließlich Layout, Art Direction, Grafikdesign und Akquisition von Werbeflächen. Insbesondere sind einige Online- und digitale Werbedienstleistungen wie Suchmaschinenmarketing und Webkampagnenplanung enthalten. Die Gesetzgebung schließt jedoch Webhosting- und Domainnamenregistrierungsdienste, bestimmte Druck- und Rundfunkdienste sowie einige Arten der Außenwerbung wie Plakatwerbung und Verkehrsmittelwerbung aus.
  • Live-Präsentationen, einschließlich Vorträgen, Seminaren, Workshops und Kursen, unabhängig davon, ob sie persönlich oder online durchgeführt werden.
  • Maßgeschneiderte Software und Anpassung von vorgefertigter Software, unabhängig von der Art der Bereitstellung für den Endnutzer.

Darüber hinaus führt das neue Gesetz eine einmalige Vorauszahlung der Umsatzsteuer für Einzelhändler mit einem steuerpflichtigen Umsatz von 3 Millionen USD oder mehr im Kalenderjahr 2026 ein. Diese Unternehmen müssen 80 % der Verbindlichkeiten bis zum 25. Juni 2027 im Voraus begleichen. Wenn die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum erfolgt, wird eine einmalige Strafe von 10 % erhoben, wie in diesem Bericht von Eide Bailley festgestellt wird. Ab dem 1. Oktober müssen Verkäufer wieder Umsatzsteuer auf diese Dienstleistungen erheben.1. Das Finanzministerium von Washington plant, hier zusätzliche Leitlinien zu den neuen umsatzsteuerpflichtigen Geschäftstätigkeiten bereitzustellen.

Die Besteuerung weiterer Dienstleistungen durch Washington ist bemerkenswert. Andere Bundesstaaten werden diese Änderungen wahrscheinlich als potenzielles Vorbild bewerten, insbesondere wenn sie mit ähnlichen finanziellen Zwängen zu kämpfen haben.

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Michael J. Bernard, Chief Tax Officer – Transaction Tax at Vertex Inc. Vertex's Chief Tax Office (CTO) provides insight regarding the impact of tax regulations, policy, enforcement, and emerging technology trends on global tax department operations.

Michael J. Bernard

Chief Tax Officer, Transaction Tax

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Michael Bernard ist der Chief Tax Officer von Transaction Tax. In seiner Rolle bietet er Einblicke und Denkanstöße zu den Abläufen in der Steuerabteilung, der indirekten Steuererhebung in den USA, dem Steuerrisikomanagement und der Steuerpolitik sowie zu neuen Trends im Bereich Steuern. Er ist ein Steueranwalt auf Führungsebene mit vielfältiger Erfahrung in den Bereichen Unternehmenssteuern, Verwaltung sowie Finanzen und hat fundierte Kenntnisse des US-amerikanischen und internationalen Steuerrechts.

Bevor er zu Vertex kam, war Herr Bernard 28 Jahre lang in verschiedenen Führungspositionen im Bereich Steuern bei der Microsoft Corporation tätig, zuletzt als Senior Director – Tax Counsel. Herr Bernard leitete Teams in den folgenden Funktionsbereichen: Streitigkeiten im Zusammenhang mit direkter und indirekter Besteuerung, Vertrieb und Nutzung, Geschäftslizenzen, Eigentum, Steuer-IT, SOX und Telekommunikation. Er leitete auch eine Steuerzahlervertretung für Unternehmen beim Washington Department of Revenue und war Vorstandsmitglied des Washington Research Council. Herr Bernard hat außerdem bereits vor Verwaltungs- und gesetzgebenden Institutionen auf Bundes- und Staatsebene ausgesagt.

Herr Bernard hat sowohl einen J.D. als auch einen Bachelor of Science in Business Administration von der Creighton University. Er ist Teilzeitdozent für Recht im Master-of-Law-Programm an der University of Washington School of Law. Herr Bernard war außerdem fast 25 Jahre lang Mitglied des Vorstands, des Exekutivausschusses und Vorsitzender von Ausschüssen des Tax Executives Institute (TEI).

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