Gunjan Tripathi ist Director of Solutions Marketing bei Vertex. In ihrer Rolle hilft sie bei der Gestaltung des strategischen Messagings und des Kurses für die indirekten Steuerangebote von Vertex. Sie ist eine erfahrene Steuerberaterin, die sich auf die europäische Umsatzsteuer spezialisiert hat. Ihre beruflichen Erfahrungen im Steuerbereich umfassen die Beratung bei EY, die Leitung der Compliance im European Shared Service Centre von SC Johnson, den Global Umsatzsteuer Manager bei Endeavor und den Umsatzsteuer Proposition Lead bei Thomson Reuters. Sie hat einen Bachelor of Honours in Wirtschaftswissenschaften von der University of Delhi, Indien, und einen Master of Science in Entwicklungsstudien von der School of Oriental & African Studies der University of London. Sie ist Stipendiatin des Executive MBA an der Warwick Business School und Mitglied des Chartered Institute of Taxation.
Der neueste Star von Wimbledon?
Das M&S Strawberries and Cream Sandwich ( und seine Steuer-Kehrtwende))

Inzwischen haben Sie es wahrscheinlich schon gesehen: das M&S Strawberries and Cream Sandwich. Es tauchte in Wimbledon 2025 auf sorgte für große Aufregung: die Reaktionen reichten von amüsiert bis fasziniert, viele waren einfach nur verwirrt. Eine süße Abwandlung eines britischen Klassikers mit weichem Brot, geschlagenem Frischkäse und britischen Red-Diamond-Erdbeeren. Doch hinter den Schlagzeilen und Hashtags verbirgt sich eine erstaunlich komplexe Steuergeschichte.
Während im Internet debattiert wird, ob es köstlich ist oder polarisiert, entfaltet sich eine viel faszinierendere Nebenhandlung – und beschäftigt Steuerexperten ebenso wie Rechtsabteilungen.
Im Mittelpunkt des Ganzen steht die Definition des Produkts. Warum spielt das eine Rolle? Weil die Definition eines Produkts bestimmt, welche gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften darauf anzuwenden sind. Und wenn etwas Neues und Unerwartetes erscheint, wie ein süßes Sandwich und die Grenzen zwischen Dessert und Mittagessen verschwimmen, werden nicht nur die Geschmacksnerven durcheinander gebracht. Die Steuercodes kommen durcheinander.
Im Vereinigten Königreich sind die meisten Lebensmittel, die für den Verzehr zu Hause verkauft werden, von der Umsatzsteuer befreit. Aber es gibt Ausnahmen, besonders für „Süßwaren“, die standardmäßig mit 20 % besteuert werden. Die Herausforderung liegt in den Definitionen. Laut HMRC gehören zu Süßwaren Artikel wie Pralinen, Bonbons und „alle gesüßten Fertiggerichte, die normalerweise mit den Fingern gegessen werden“. Kuchen sind andererseits meistens zum Nullsatz besteuert (es sei denn, sie sind mit Schokolade überzogen).
Wohin gehört dann das M&S Strawberries and Cream Sandwich? Es besteht aus gesüßtem Brot, gefüllt mit geschlagenem Frischkäse und britischen Red-Diamond-Erdbeeren. Es sieht aus wie ein Dessert, aber M&S vermarktet es als Sandwich. Wenn HMRC es als Süßware einstuft, unterliegt es einer Umsatzsteuer von 20 %. Wenn es ein kaltes Sandwich oder ein Kuchen ist, könnte es von der britischen Umsatzsteuer befreit sein. Dieser Unterschied könnte sich erheblich auf den Preis, die Margen und sogar die Wahrnehmung der Verbraucher auswirken.
Dies ist mehr als ein skurriler Einzelfall. Es ist Teil eines umfassenderen Musters. Von Jaffa Cakes bis hin zu Marshmallows: britische Gerichte wurden wiederholt aufgefordert, Lebensmitteldefinitionen für Umsatzsteuerzwecke auszulegen. Bei diesem Fall könnte es ähnlich werden – beginnend mit einer Entscheidung der HMRC und möglicherweise einer Berufung vor einem Gericht oder darüber hinaus.
Was das Ganze noch interessanter macht, ist der Kontext nach dem Brexit. Das Vereinigte Königreich hat jetzt mehr Autonomie bei der Gestaltung seiner Steuervorschriften, aber das bedeutet auch mehr Verantwortung bei der Navigation in Grauzonen. Wenn neue Produkte auftauchen und Kategorien, Lebensstile und Verbrauchererwartungen durcheinandergebracht werden, muss das Gesetz Schritt halten. Und hier spielt die Steuertechnologie eine entscheidende Rolle.
Bei Vertex unterstützen wir Unternehmen dabei, korrekte Definitionen und Klassifizierungen von Steuerprodukten anzuwenden und diese bereits in der frühen Phase der Produkteinführung zu testen. Das bedeutet weniger Überraschungen, schnellere Entscheidungen und bessere Compliance für Unternehmen. Denn hinter jeder skurrilen Produkteinführung steht ein ernsthaftes Gespräch über Klassifizierung, Compliance und letztlich den Wettbewerbsvorteil eines Unternehmens.
Möchten Sie wissen, wie sich die Steuerklassifizierung auf Ihre nächste Produkteinführung auswirken könnte? Hier sind einige Informationen zur Umsatzsteuerermittlung. Ob Sie sich mit der Umsatzsteuer, unternehmensübergreifender oder grenzüberschreitender Komplexität auseinandersetzen, Vertex kann Ihnen helfen, stets einen Schritt voraus zu sein.
Disclaimer
Bitte denken Sie daran, dass der Vertex-Blog Informationen zu Bildungszwecken enthält, keine spezifische Steuer- oder Rechtsberatung. Wenden Sie sich immer einen qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater, bevor Sie Maßnahmen basierend auf diesen Informationen ergreifen. Die im Vertex-Blog geäußerten Ansichten und Meinungen sind die der Autoren und spiegeln nicht notwendigerweise die offizielle Richtlinie, Position oder Meinung von Vertex Inc. wider.
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