Begleiterscheinung von COVID‑19: Mehr E-Compliance-Richtlinien in Bezug auf die Mehrwertsteuer

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Der digitale Wandel der Mehrwertsteuererklärung

Welchen Unterschied ein Dutzend Jahre machen. Vor zwölf Jahren reichten fast alle Unternehmen in der Europäischen Union (EU) ihre Mehrwertsteuererklärungen auf Papier ein. Heute verlangen EU-Länder, dass Mehrwertsteuererklärungen digital eingereicht werden – und einige EU-Mitgliedsstaaten versuchen, E-Compliance-Anforderungen als Reaktion auf durch COVID‑19 verursachte Budgetdefizite zu implementieren.

Was ist E-Compliance?

Mit dem Begriff „E-Compliance“ meine ich den elektronischen Austausch von Transaktionsdaten zwischen Unternehmen und der Regierung in Echtzeit oder annähernd in Echtzeit mit dem Ziel, eine kontinuierliche Transaktionskontrolle durch Steuerbehörden und die Überwachung der EU-Mehrwertsteuer-Compliance zu ermöglichen.

Diese Definition ist relativ weit gefasst, daher ist es wichtig, im Hinterkopf zu behalten, dass einzelne Länder spezifischere Regeln implementiert haben oder die Implementierung solcher Regeln planen, die üblicherweise einem der folgenden Modelle entsprechen: periodische Übermittlung von Transaktionsdetails; zeitnahe Berichterstattung; Echtzeit-Berichterstattung; zentrales Rechnungstoken; und zentrale Rechnungsfreigabe.

Anforderungen innerhalb der E-Compliance-Regeln

Die spezifischen Anforderungen innerhalb der einzelnen E-Compliance-Regelwerke unterscheiden sich; dennoch haben all diese Ansätze einige wichtige Merkmale gemeinsam:

  1. Der Umfang und die Spezifität der gemäß der mehrwertsteuerbezogenen E-Compliance-Regeln erforderlichen Daten übersteigen bei Weitem das Maß der bei einer herkömmlichen Mehrwertsteuererklärung angegebenen Daten;
  2. Die Möglichkeit vorausgefüllter Mehrwertsteuererklärungen kann die Einfachheit und Effizienz der Einreichung für Unternehmen erhöhen; aber
  3. E-Compliance ermöglicht den Steuerbehörden den Zugriff auf große Mengen an Transaktionsdaten, was sie dazu befähigt, mehr – und erheblich detailliertere – Fragen über die Entscheidungen und Änderungen im Steuermanagement von Unternehmen zu stellen (mit anderen Worten: die Einfachheit und Effizienz von E-Compliance bringt einen potenziell hohen Preis für Unternehmen mit sich).

Auswirkungen von COVID‑19 auf die E-Compliance

Der Wunsch, die Größe der Mehrwertsteuerlücke – also dem Unterschied zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Mehrwertsteuereinnahmen – zu senken, war der ursprüngliche Anreiz für die Einführung von E-Compliance-Mandaten. Dieser Drang zur Einführung von E-Compliance ist heute angesichts des Ausmaßes der durch die Corona-Pandemie bedingten Haushaltsdefizite noch viel wichtiger geworden. Unter allen verfügbaren Optionen zur Finanzierung der steigenden Defizite erscheint die Einführung neuer oder strengerer Regeln zur Begrenzung von Betrug und zur Steigerung der Mehrwertsteuer-Compliance politisch gesehen als wesentlich vorteilhafter als alternative Möglichkeiten, wie die Implementierung neuer Steuerkategorien oder das Anheben bestehender Mehrwertsteuersätze.

Diese wirtschaftlichen Bedingungen erklären, warum die E-Compliance in Bezug auf die Mehrwertsteuer und die großen Mengen an Transaktionsdaten, die die Steuerbehörden aufgrund dieser Regeln erhalten, „im Kampf gegen Steuerhinterziehung möglicherweise zum neuen Gold werden könnten“, wie es im Billentis-Bericht The E-Invoicing Journey hieß.

Das Fazit für Steuerverantwortliche

Die E-Compliance in Bezug auf die Mehrwertsteuer bringt auch einige erhebliche Herausforderungen für Steuerabteilungen mit sich. Aus diesem Grund wird es sich für Steuerverantwortliche lohnen, die aufkommenden Anforderungen im Blick zu behalten.

Autor des Blogs

Peter Boerhof, VAT Director im Chief Tax Office (CTO) bei Vertex Inc., präsentiert Einblicke in die Auswirkungen steuerlicher Vorschriften, Richtlinien und Durchsetzung sowie aufkommender Technologietrends auf die Abläufe in Steuerabteilungen auf der ganzen Welt.

Peter Boerhof

Senior Director, VAT

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Peter Boerhof ist Senior VAT Director bei Vertex. In seiner Rolle bietet er Einblicke und Denkanstöße zu den Auswirkungen von Steuervorschriften und Steuerpolitik sowie den neuen Technologietrends im globalen Steuerwesen. Herr Boerhof verfügt über umfangreiche Erfahrung in internationalen Transaktionen, Unternehmensumstrukturierungen, Steuerprozessoptimierung und Steuerautomatisierung. Bevor er zu Vertex kam, war er Leiter für indirekte Besteuerung bei AkzoNobel, wo er ein TCF-System entwickelte und implementierte, die Abführung von Umsatzsteuer optimierte und den Übergang zu einem zentralisierten Modell für die Steuerabgabe für globale Steuerprozesse leitete.

Er war auch für die Planung und Einhaltung indirekter Besteuerung bei Fusionen und Übernahmen, Lieferketten- und ERP-Projekten sowie für die Implementierung von Steuerautomatisierungsinitiativen wie Tax Engines und Robotics verantwortlich. Herr Boerhof arbeitete auch bei KPN Royal Dutch Telecom, wo er für die Umsatzsteuer verantwortlich war. Außerdem beriet er bei den Big-Four-Wirtschaftsprüfern Deloitte und Ernst & Young (EY) zu Umsatzsteuer und Optimierungsprozessen. Er hat einen MBA von der Rotterdam School of Management und einen Master in Steuerrecht von der Universität Groningen.

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