Wayfair könnte Klagen nach dem False Claims Act ausweiten

Vertex Inc.

Die bisher größte Beilegung eines Rechtsstreits aufgrund falscher Angaben (State False Claims Act) in Verbindung mit den sich aus dem Wayfair-Urteil ergebenen Komplikationen deutet darauf hin, dass Unternehmen möglicherweise mit weiteren Vorwürfen der Unter- oder Übererfassung von Transaktionssteuern konfrontiert werden. Diese Verfahren nach dem State False Claims Act erfolgen nicht auf dem traditionellen Weg einer Prüfung durch ein staatliches Finanzministerium, sondern werden von Anwaltskanzleien angestrengt (ermöglicht durch staatliche Gesetzgebung), die einen Prozentsatz der Steuerveranlagung erhalten.

Vertex Inc.

Zwei Partner von Brann & Isaacson, der Anwaltskanzlei, die 25 Prozent der größten Internethändler des Landes vertritt (sowie die Kanzlei, die Wayfair im letztjährigen Fall vor dem Obersten Gerichtshof vertrat), beschreiben dieses wachsende Risiko in ihrem umfassenden „State Tax Notes“-Artikel „Storming the Castle: Qui Tam After Sprint's $330 Million Settlement“ („Erstürmung der Burg: Qui Tam nach dem 330-Millionen-Dollar-Vergleich von Sprint“). Wenn Sie die Publikation abonniert haben, können Sie den Artikel hier lesen. Wenn nicht, sollten Sie das Thema in jedem Fall im Auge behalten. Dies gilt insbesondere für Steuerverantwortliche, die für Online-Händler arbeiten.

Im vergangenen Dezember gab der Bundesstaat New York bekannt, dass er eine Klage gegen Sprint aus dem Jahr 2011 wegen falscher Angaben (False Claims Act) beilegen wird. In der Klage wurde vorgebracht, dass Sprint es fast ein Jahrzehnt lang wissentlich versäumt hat, mehr als 100 Millionen US-Dollar an staatlichen und lokalen Umsatzsteuern für bestimmte an Einwohner von New York verkaufte Tarife zu erheben und abzuführen. Wie in der Pressemeldung des New Yorker Generalstaatsanwalts bekannt gegeben, ist die Rückzahlung von „330 Millionen US-Dollar nicht nur die größte jemals erfolgte Rückzahlung unter Ägide der New Yorker Generalstaatsanwalt aufgrund einer Klage, die unter dem New Yorker False Claims Act angestrengt wurde, sondern auch die größte jemals erfolgte Rückerstattung durch einen einzelnen Staat in einer Klage, die unter einem staatlichen False Claims Act erhoben wurde.“

Der bundesstaatliche False Claims Act, der auch als „Lincoln-Gesetz“ bekannt ist, wurde 1863 erlassen. In erster Linie war es das Ziel, Lieferanten an Preisabsprachen bei Verkäufen an die Armee zu hindern. Das Gesetz ermöglicht es Whistleblowern, im Namen der Regierung Qui-Tam-Klagen gegen vermeintlich betrügerische Parteien einzureichen und einen Prozentsatz des Erlöses zu erhalten. Der Name dieser Klagen, die ihren Ursprung im Mittelalter haben, stammt von der lateinischen Redewendung „qui tam pro domino rege quam pro se ipso in hac parte sequitur“. Dies bedeutet in etwa: „Wer einen Fall im Namen des Königs vorbringt, bringt ihn auch für sich selbst vor“. Neunundzwanzig Bundesstaaten und der District of Colombia verfügen jetzt über ihre eigene Version des bundesstaatlichen False Claims Act. Dies liegt zum Teil daran, dass das Bundesgesetz nicht auf bundesstaatliche Einkommenssteuerangelegenheiten angewendet werden kann, wohl aber auf bundesstaatliche Angelegenheiten.

Die Anwälte von Brann & Isaacson, die den Artikel in „State Tax Notes“ mitverfasst haben, argumentieren, dass der Umfang des Sprint-Vergleichs die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich „diese Klagen häufen werden“. Sie argumentieren auch, dass Wayfair das Risiko weiterer Klagen und Vergleiche nach dem False Claims Act als Ergebnis der Bemühungen der Unternehmen um die Einhaltung der unzähligen neuen Umsatzsteuerregeln nach Wayfair erhöht. Die Co-Autoren schließen ihren Artikel mit wertvollen Hinweisen für Steuerverantwortliche: „Unternehmen, die potenziell einer Steuerpflicht in neuen weit entfernten Jurisdiktionen ausgesetzt sind, müssen noch sorgfältiger darauf achten, dass sie sowohl die sich ändernden und ungewissen Verpflichtungen einhalten als auch dokumentieren, wie sorgfältig sie daran arbeiten, auf dem neuesten Stand zu bleiben.“

Zudem ist es sinnvoll, alle auf das Thema Steuern bezogenen Qui-Tam-Klagen sorgfältig zu verfolgen und die Auswirkungen entsprechend zu interpretieren.

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Michael J. Bernard, Chief Tax Officer – Transaction Tax at Vertex Inc. Vertex's Chief Tax Office (CTO) provides insight regarding the impact of tax regulations, policy, enforcement, and emerging technology trends on global tax department operations.

Michael J. Bernard

Chief Tax Officer, Transaction Tax

Alle Veröffentlichungen von Michael Ansehen

Michael Bernard ist der Chief Tax Officer von Transaction Tax. In seiner Rolle bietet er Einblicke und Denkanstöße zu den Abläufen in der Steuerabteilung, der indirekten Steuererhebung in den USA, dem Steuerrisikomanagement und der Steuerpolitik sowie zu neuen Trends im Bereich Steuern. Er ist ein Steueranwalt auf Führungsebene mit vielfältiger Erfahrung in den Bereichen Unternehmenssteuern, Verwaltung sowie Finanzen und hat fundierte Kenntnisse des US-amerikanischen und internationalen Steuerrechts.

Bevor er zu Vertex kam, war Herr Bernard 28 Jahre lang in verschiedenen Führungspositionen im Bereich Steuern bei der Microsoft Corporation tätig, zuletzt als Senior Director – Tax Counsel. Herr Bernard leitete Teams in den folgenden Funktionsbereichen: Streitigkeiten im Zusammenhang mit direkter und indirekter Besteuerung, Vertrieb und Nutzung, Geschäftslizenzen, Eigentum, Steuer-IT, SOX und Telekommunikation. Er leitete auch eine Steuerzahlervertretung für Unternehmen beim Washington Department of Revenue und war Vorstandsmitglied des Washington Research Council. Herr Bernard hat außerdem bereits vor Verwaltungs- und gesetzgebenden Institutionen auf Bundes- und Staatsebene ausgesagt.

Herr Bernard hat sowohl einen J.D. als auch einen Bachelor of Science in Business Administration von der Creighton University. Er ist Teilzeitdozent für Recht im Master-of-Law-Programm an der University of Washington School of Law. Herr Bernard war außerdem fast 25 Jahre lang Mitglied des Vorstands, des Exekutivausschusses und Vorsitzender von Ausschüssen des Tax Executives Institute (TEI).

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