Praktische Auswirkungen der EU-Umsatzsteuervorschriften für den E-Commerce
Von den Regeln zum „fiktiven Lieferer“ bis hin zur OSS‑Registrierung: Verschaffen Sie sich Klarheit darüber, was die EU‑Umsatzsteueränderungen 2021 für Ihren Marktplatz bedeuten.
Neue EU‑Umsatzsteuerregeln für den E‑Commerce traten am 1. Juli 2021 in Kraft.
Für Betreiber von Online‑Marktplätzen sind die Änderungen erheblich, und die Compliance‑Verpflichtungen sind komplexer, als sie zunächst erscheinen.
Was sich geändert hat und warum es für Marktplätze wichtig ist
Die Gesetzgebung wurde entwickelt, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischen und grenzüberschreitenden B2C‑Verkäufen zu schaffen. Sie beseitigt die länderspezifischen Umsatzsteuer‑Registrierungsschwellen (Lieferschwellen) und ersetzt sie durch eine einheitliche EU‑weite Schwelle von 10.000 €. Zudem wurde die frühere Einfuhrbefreiung für Waren im Wert von unter 22 € aufgehoben. Jede Einfuhr in die EU unterliegt nun der Umsatzsteuer.
Wann ein Marktplatz zum „fiktiven Lieferer“ wird
Eine der wichtigsten Änderungen für Marktplatzbetreiber ist die Regel zum fiktiven Lieferer. Wenn Ihre Plattform Verkäufe von nicht in der EU ansässigen Verkäufern erleichtert oder Einfuhrsendungen mit einem Wert von bis zu 150 €, können Sie für Umsatzsteuerzwecke als Lieferer gelten.
Das bedeutet, dass Sie dafür verantwortlich sind, die Umsatzsteuer am Verkaufsort richtig zu berechnen, sie dem Kunden zu berechnen und sie an den entsprechenden Mitgliedstaat abzuführen. Die Regeln schaffen zudem eine gesamtschuldnerische Haftung: Wenn ein Verkäufer auf Ihrer Plattform seinen Pflichten nicht nachkommt, kann die Umsatzsteuerforderung auf Sie übergehen.
Sieben operative Bereiche, die Aufmerksamkeit erfordern
Das eBook beschreibt sieben praktische Bereiche, in denen Marktplätze handeln müssen. Dazu gehören:
- die steuerliche Prüfung auf Positionsebene (item‑level liability assessment),
- die Produktklassifizierung für korrekte Umsatzsteuer‑Sätze,
- die Echtzeit‑Ermittlung des Kundenstandorts,
- die Währungsumrechnung, um die 150‑€‑Schwelle zu prüfen,
- Anforderungen an die Rechnungskette,
- Onboarding‑Prozesse für Verkäufer,
- sowie Aufbewahrungspflichten für steuerliche Daten.
Jeder dieser Bereiche bringt zusätzliche Komplexität mit sich. Ein einzelner Warenkorb kann beispielsweise mehrere Rechnungen erfordern, wenn Artikel von verschiedenen Verkäufern mit unterschiedlichen steuerlichen Verpflichtungen stammen.
OSS und IOSS vereinfachen die Meldung, erhöhen aber die Registrierungspflichten
Die Systeme OSS (One‑Stop Shop) und IOSS (Import One‑Stop Shop) reduzieren die Notwendigkeit, sich für die Umsatzsteuer in mehreren EU‑Staaten zu registrieren. Über diese Portale können Sie eine einzige Umsatzsteuer‑Erklärung für alle entsprechenden EU‑Verkäufe einreichen.
Allerdings müssen Sie sich für jedes System registrieren, das für Ihre Geschäftstätigkeit gilt, und nach der Registrierung sind diese Systeme verpflichtend zu nutzen.
Die Anforderungen an die Aufbewahrung sind streng
Alle Transaktionsdaten müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden und müssen den Steuerbehörden aller Mitgliedstaaten zugänglich sein. Die spezifischen Daten, die Sie speichern müssen, variieren je nachdem, ob Sie OSS oder IOSS nutzen und ob Sie als fiktiver Lieferer handeln.
Technologie, die eine schnelle und genaue Datenverfügbarkeit gewährleistet, ist keine Option – sie ist eine Compliance‑Pflicht.
Vertex kann Sie unterstützen
Vertex hilft Ihnen dabei, eine praxisorientierte Compliance‑Strategie für Ihren Marktplatz zu entwickeln. Kontaktieren Sie uns, um Ihre spezifischen Anforderungen zu besprechen.
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